SUST: Notschirmöffnung in PAC-750 führte zum Absturz

29. Januar 2026: Die Ursache für den Absturz des Fallschirmabsetzflugzeugs PAC 750 HB-TCP am 18. Februar 2024 beim Flugplatz Grenchen ist gemäss dem jüngst veröffentlichten SUST-Bericht eindeutig – und tragisch: Nach der ungewollten Öffnung des Notschirms eines Fallschirmspringers im Flugzeug kollidierte der Springer mit dem Höhenleitwerk des Flugzeugs. Dieses wurde dabei komplett abgerissen und das Flugzeug stürzte unkontrollierbar ab. Der Pilot verlor sein Leben, der Fallschirmspringer kam mit leichten Verletzungen davon.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) veröffentlichte diese Woche den Abschlussbericht zum Absturz der HB-TCP am 18. Februar 2024 beim Flugplatz Grenchen. Gemäss SUST startete die PAC 750 XL des neuseeländischen Herstellers Pacific Aerospace Ltd am Unfalltag nach dem Mittag in Grenchen mit elf Fallschirmspringern an Bord. Nach einem rund 14-minütigen Steigflug wurde die Absetzhöhe von 3700 Metern über Grund erreicht.

In Gruppen haben die Fallschirmspringer das Flugzeug dann durch das dafür vorgesehene Tor auf der linken Rumpfseite verlassen. Als die letzten beiden Springer die Absprungposition am vorderen, beziehungsweise hinteren Türrahmen eingenommen hatten, kam es beim hinteren Springer zu einer unbeabsichtigten Öffnung des Notschirmes. Laut SUST wurde der Springer schlagartig aus dem Flugzeug gezogen und kollidierte dabei mit dem Höhenleitwerk, das vollständig vom Flugzeug abgetrennt wurde. Wie die SUST schreibt, war das Flugzeug damit unkontrollierbar und ging in einen steilen Sinkflug über. Der letzte Springer konnte noch abspringen, doch der Pilot kam etwa 90 Sekunden nach der Notschirmöffnung beim Aufprall des Flugzeuges am Boden ums Leben. Der Fallschirmspringer verletzte sich nur leicht.

Wie die SUST im Abschlussbericht festhält, ergab die Untersuchung keine Hinweise auf technische Mängel am 2011 gebauten Flugzeug, die für den Unfall mitursächlich hätten sein können. Auch der Fallschirmausrüstung attestiert die SUST einen vorschriftsgemäss gewarteten Zustand. Ungewollte Fallschirmöffnungen kommen immer wieder vor, weshalb das von Swiss Skydive herausgegebene Fallschirmhandbuch Wert auf besonders sorgsame Kontrollen und Abläufe sowie zweckmässige Bekleidung legt. Wie der Notschirmgriff aus seiner Sicherung gelöst wurde und wie die zur Auslösung notwendige Zugkraft zustande kam, konnte nicht ermittelt werden.

Der Absturz war nach dem Verlust des Höhenleitwerks nicht mehr zu verhindern, so die SUST. Ein Ausstieg aus dem Flugzeug war für den Piloten keine Option, da er keinen Fallschirm getragen hat. Die SUST weist allerdings darauf hin, dass beim Absturz einer PAC 750 im Jahr 2015 der Pilot in der Lage war, das Flugzeug durch die Cockpittüre zu verlassen und am Rettungsfallschirm zu landen. Das damalige Büro für Flugunfalluntersuchungen hatte 1998 eine Empfehlung ausgesprochen, wonach Piloten, welche Fallschirmspringer absetzen, empfohlen wird, einen Fallschirm zu tragen, eine Pflicht dazu gab es nicht. Eugen Bürgler