BAZL-Alkoholkontrollen beim Flugpersonal

17. Februar 2022: Der Bundesrat hat am 16. Februar die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes sowie die damit verbundenen Verordnungsanpassungen verabschiedet. Die Revision verbessere die Aufsicht über die Gesundheit der Piloten und Fluglotsen und erlaube unangekündigte Alkoholkontrollen beim Flugpersonal, teilt das BAZL mit. Im Funkverkehr wird zudem nebst dem Englischen wieder eine Landessprache eingeführt.

Die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes sieht neu eine bessere Früherkennung von psychischen und physischen Erkrankungen bei Flugbesatzungsmitgliedern sowie  Flugsicherungspersonal vor. Diese Bestimmung erfolgt als Reaktion auf den Germanwings-Absturz von 2015, den ein Pilot absichtlich herbeigeführt hat. Zwar überprüfe der fliegerärztliche Dienst die Flugtauglichkeit der Crew und Fluglotsen periodisch, mit Hilfe eines neuen Melderechts könnten jedoch Ärzte und Psychologen Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen künftig einfacher an das BAZL weiterleiten, teilte dieses mit.

Neu kann das BAZL zudem jederzeit stichprobenartige Alkoholkontrollen bei Mitgliedern der Cockpit- und Kabinenbesatzung vornehmen. Dies diene nicht nur dazu, allfälligem Alkoholmissbrauch frühzeitig vorzubeugen, sondern stelle auch sicher, dass die Besatzungsmitglieder ihre Tätigkeit verantwortungsvoll ausübten, hält die Aufsichtsbehörde fest. Den eigentlichen Kontrollprozess regelt neu die Verordnung über die Luftfahrt. Er richtet sich hierbei nach den gängigen Bestimmungen des EU-Rechts sowie sinngemäss nach den bewährten Vorgaben des Schweizerischen Strassenverkehrsrechts.

Die Revision umfasst auch Änderungen der Funksprache. Mit der Annahme der Motion «Für den nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr die Landessprache nicht verbieten» hat das Parlament in der Wintersession 2021 den Grundsatz einer einheitlichen Funksprache in Englisch um weitere Ausnahmen ergänzt. Pilotinnen und Piloten sei es nun wieder gestattet, im nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in Deutsch, Französisch oder Italienisch zu kommunizieren, so das BAZL. Davon ausgenommen ist der Flughafen Zürich.  Für den Funkverkehr mit dem Flugsicherungsdienst «Swiss Radar» (Zurich und Geneva Area Control Centre) gilt ebenfalls weiterhin Englisch. Ausserdem seien in Gebieten, in welchen grenzüberschreitende Flugsicherungsdienstleistungen erfolgen, weitere Ausnahmen vom Grundsatz der einheitlichen Funksprache in Englisch möglich, so das BAZL.

Die Verordnung über den Flugsicherungsdienst regelt neu auch den «U-Space» und die von Skyguide zu erbringenden Dienstleistungen und deren Finanzierung. Dieser soll die sichere und reibungslose Integration von Drohnen im bestehenden Luftraum gewährleisten. Im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens mit der EU erfolgt dieser Schritt im Hinblick auf die Übernahme weiterer EU-Verordnungen im Bereich Drohnen. Die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen treten am 1. Mai 2022 in Kraft.  pd

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