Früherer Leader des PC-7 TEAMs angeklagt
05. Juni 2020: Die Militärjustiz hat gegen den früheren Team-Leader des PC-7 TEAM der Luftwaffe Anklage erhoben, wie das VBS heute mitteilt. Bei einem Trainingsflug für eine Flugvorführung anlässlich der Ski-Weltmeisterschaft in St. Moritz von 2017 touchierte ein PC-7 das Zugseil einer Seilbahnkamera, worauf dieses riss. Das Strafverfahren gegen den Piloten des Flugzeugs wurde eingestellt.
Der Ankläger (Auditor) der Auditorenregion 2 der Militärjustiz hat im Strafverfahren zur Kollision eines PC-7 mit dem Kabel einer Seilbahnkamera während eines Trainingsflugs für eine Flugvorführung anlässlich der Ski-Weltmeisterschaft in St. Moritz vom 17. Februar 2017 gegen den beschuldigten damaligen Leader des PC-7 TEAM Anklage erhoben. Die Anklage laute auf Missbrauch und Verschleuderung von Material (Art. 73 Ziff. 1 MStG), Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 171 Ziff. 1 und 2 MStG) sowie auf Nichtbefolgung von Dienstvorschriften (Art. 72 Abs. 1 MStG), heisst es in der Mitteilung des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) weiter.
Anlässlich eines Trainingsflugs touchierte ein PC-7 mit dem Flügel das Zugseil einer Seilbahn-Fernsehkamera, worauf dieses riss. Die Fernsehkamera stürzte anschliessend in den Zielraum vor der Zuschauertribüne. Das durchtrennte Zugseil wurde Richtung Sesselbahn Salastrains-Munt da San Murezzan geschleudert, wo es die Plexiglas-Haube eines Sessels beschädigte und sich bei der Sesselbahn verfing. Die Sicherheitseinrichtung schaltete die Anlage sofort aus, wodurch der Betrieb der Sesselbahn für 20 Minuten unterbrochen wurde. Personen wurden keine in Mitleidenschaft gezogen.
Der PC-7 wurde durch die Kollision mit dem Seil am Flügel beschädigt, konnte jedoch anschliessend ohne Probleme in Samedan landen. Der Pilot blieb unverletzt. Am Flugzeug, an der Aufhängevorrichtung für die Kamera, der Kamera selbst und der Sesselbahn sei ein Schaden von insgesamt mehreren Hunderttausend Franken entstanden, so das VBS weiter. Das Strafverfahren gegen den Piloten des PC-7, welcher das Zugseil touchierte, hat der Auditor eingestellt. Für den Angeklagten gelte weiterhin die Unschuldsvermutung, wird weiter festgehalten. hjb