F-35A sorgt nicht für mehr Lärm

08. Dezember 2023: Die Armasuisse hat mit der eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa, der Luftwaffe und mit Unterstützung des Herstellers Lockheed Martin die Lärmimmissionen des F-35A berechnet und Optimierungen der Fluggeometrie geprüft. Nun hat das VBS die betroffenen Gemeinden rund um die Militärflugplätze Meiringen, Payerne und Emmen über die Resultate der Lärmberechnungen informiert, wie Armasuisse mitteilt. Insgesamt habe sich bestätigt, dass die Fluglärmbelastung mit der Ablösung der heutigen Kampfflugzeuge durch F-35A im Vergleich in etwa gleich bleibt. In Emmen ändert sich die Lärmbelastung insgesamt nicht, in Meiringen nimmt sie leicht ab und in Payerne nimmt sie leicht zu.

Das VBS ist bestrebt, die Lärmbelastung auf den Militärflugplätzen so tief wie möglich zu halten. Deshalb hat das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa, der Luftwaffe und mit Unterstützung des Flugzeugherstellers Lockheed Martin verschiedene Analysen zur Minimierung der Fluglärmbelastung durch den Betrieb des F-35A in der Schweiz durchgeführt. Zusammen mit Lockheed Martin wurden verschiedene Abflugverfahren einerseits in Bezug auf optimale Steigwinkel im Zusammenhang mit der Lärmbelastung und andererseits deren fliegerischen Eignung evaluiert. Im Anschluss wurden mit der Empa verschiedene Szenarien der Anwendung der erarbeiteten Startverfahren in Bezug auf deren Fluglärmbelastung verglichen, so dass die am besten geeigneten Verfahren ausgewählt werden können.

Basierend auf diesen Grundlagen hat die Empa die umfangreichen Berechnungen durchgeführt, welche für die Erstellung der zukünftigen Lärmbelastungskataster notwendig sind. Diese Resultate berücksichtigen die räumliche und zeitliche Verteilung der Flugbewegungen und beinhalten neben den zukünftigen Flugbewegungen der F-35A auch den gesamten militärischen sowie zivilen Flugbetrieb. Während in den bisherigen Informationen über die zukünftigen Lärmbelastungen, namentlich im 2022 publizierten Bericht «Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungen Neues Kampfflugzeug», die Emissionen von einzelnen Starts und Landungen von Kampfflugzeugen verglichen wurden, sind nun genauere Vorhersagen für die zukünftige Lärmbelastung möglich. Dieser Tage haben Experten des VBS und der Empa die lokalen Behörden an Informationsanlässen über die vorliegenden Resultate und das weitere Vorgehen zur Anpassung des Sachplans Militär informiert.

Da aus betrieblichen Gründen die jährlichen effektiven Bewegungszahlen Schwankungen unterliegen, sind die für die Berechnungen verwendeten Planungszahlen höher als die durchschnittlichen jährlichen effektiven Bewegungszahlen. Die Planung der Luftwaffe richtet sich nach wie vor auf die im «Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse Neues Kampfflugzeug» präsentierten Angaben aus. Einzig in Emmen wurde die Anzahl der Planungszahlen leicht gesenkt. Dies deshalb, weil eine grosse Marge zu den effektiv geplanten Bewegungszahlen bestand. Die Planungszahlen für die Bewegungen der militärischen Propellerflugzeuge sowie der Helikopter wurden aufdatiert.

Zusammenfassend hat sich die Aussage aus dem «Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse Neues Kampfflugzeug» bestätigt, dass die Fluglärmbelastung mit dem Betrieb des F-35A gegenüber heute in etwa gleich bleibt. Obwohl ein Einzelereignis für einen Start des F-35A etwas lauter ausfällt, bleibt die Jahresbelastung durch die signifikante Reduktion der Flugbewegungszahlen in etwa auf heutigem Niveau. In Emmen ändert sich die Lärmbelastung insgesamt nicht, in Meiringen nimmt sie leicht ab und in Payerne nimmt sie leicht zu. Zusätzlich kann festgehalten werden, dass die Einführung eines neuen Berechnungsmodells der Empa (sonAIR) Änderungen in der Form der Lärmbelastungskurven zur Folge hat: Die Lärmbelastung wird noch präziser vorausgesagt als mit dem bisherigen Modell (FLULA2). Dies kann lokal zu einer Zunahme oder Abnahme der Belastung führen, was jedoch nicht flugzeugspezifisch ist, sondern durch das Berechnungsmodell bedingt ist.

Für die Einführung des F-35A müssen die Objektblätter der drei Militärflugplätze im Sachplan Militär angepasst und die zulässige Lärmbelastung festgelegt werden. Die Anpassung der Objektblätter wird nach Anhörung der Kantone und Gemeinden sowie unter Mitwirkung der Bevölkerung durch den Bundesrat beschlossen und ist behördenverbindlich. Die zulässige Lärmbelastung wird durch das VBS nach einer öffentlichen Auflage im Plangenehmigungsverfahren festgelegt und ist für alle verbindlich. Das Generalsekretariat VBS als Sachplan- und als Plangenehmigungsbehörde führt vorgängig einen Koordinationsprozess pro Militärflugplatz. Die Koordination mit den Gemeinden und kantonalen Fachstellen erfolgt parallel zur Erarbeitung der Objektblätter und der Unterlagen für das Plangenehmigungsverfahren (insbesondere Umweltverträglichkeitsbericht, Betriebsreglement) bis Ende 2024. pd