Neue EASA-Drohnenregeln in der Konsultation

21. Juli 2020: Die EASA hat einen Vorschlag für Lufttüchtigkeitsstandards für die Zertifizierung der Mehrheit der leichten unbemannten Flugobjekte veröffentlicht. Diese Standards würden zum sicheren Betrieb von Drohnen für eine Vielzahl von Diensten beitragen, so etwa zur Paketzustellung in städtischen Umgebungen, zur Inspektion von Eisenbahnen und Stromleitungen oder zur Lieferung wesentlicher Güter in Krisengebiete, teilt die EASA mit. Kommentare zum Vorschlag sind bis Ende September willkommen.

Die vorgeschlagenen Normen der Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union, die sich jetzt in der öffentlichen Konsultation befinden, werden als Special Condition Light UAS bezeichnet und gelten für unbemannte Flugzeuge unter 600 Kilogramm, die in der spezifischen oder zertifizierten Kategorie gemäss der Verordnung EU 2019/947 betrieben werden, die am 31. Dezember 2020 in Kraft tritt. Die meisten Drohnen, die derzeit von der EASA zertifiziert werden, würden diese Zertifizierungsgrundlage übernehmen, so die EASA weiter.

„Dieser Vorschlag ist Teil der umfassenderen Initiative der EASA, um sicherzustellen, dass Drohnen sicher und akzeptabel betrieben werden können, insbesondere in Bereichen, in denen Menschen und sich bewegende oder statische Objekte dicht beieinander sind“, sagte Patrick Ky, Executive Director der EASA. „Da grosse Teile der Wirtschaft nach Möglichkeiten suchen, Drohnen zur Rationalisierung ihres Betriebs einzusetzen, ist es wichtig, dass strenge Regeln vorhanden sind, um sicherzustellen, dass keine Gefahr für Personen oder Sachwerte durch den Einsatz von Drohnen besteht und dass der Geräuschpegel akzeptabel ist. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Bürger Europas mit zunehmendem Einsatz von Drohnen sicher sind“, fügte Patrick Ky hinzu.

Die Festlegung von Zertifizierungsstandards für Drohnen sei mit besonderen Herausforderungen verbunden, hält die EASA fest. Designkonzepte seien sehr unterschiedlich, Technologien entwickelten sich schnell und es bestehe ein starker wirtschaftlicher Druck, neue Produkte schnell auf den Markt zu bringen. Die EASA verfolge daher einen flexiblen Ansatz, indem sie Zertifizierungsanforderungen definiert, die objektiv und verhältnismässig zum Risiko des Betriebs seien.

Die Mittel zur Einhaltung der Regeln werden in einer zweiten Phase behandelt. Aufgrund der erwarteten Vielfalt an Produkten und Betriebskonzepten bleibe jedoch eine enge Verbindung zu den Projekten bestehen, und die EASA werde weiterhin Vorschläge von Antragstellern bewerten, teilt sie weiter mit. Die Veröffentlichung des Vorschlags für die künftige Zertifizierungsgrundlage soll neue Konstruktions- und Zertifizierungsinitiativen für Drohnen anregen und zur sicheren Integration von BVLOS-Operationen (Beyond Visible Line of Sight) in besiedelten Umgebungen beitragen, in denen der Remote-Pilot seine Drohne sehen oder nicht sehen könne. Der EASA-Vorschlag kann bis zum 30. September 2020 kommentiert werden. hjb

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