Nur noch sechs Passagiere in Oldtimern

17. August 2022: Wie erwartet erlaubt das BAZL ab dem 1. Oktober nur noch sechs Passagiere auf Flügen mit historischen schweizerischen Flugzeugen. Der Bundesrat hat gestützt auf eine Analyse des Bundesamtes zum tödlichen Unglück mit der Ju-52 beschlossen, zum Schutz der Flugpassagiere für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen deutlich strengere Vorgaben zu erlassen. An seiner Sitzung vom 17. August hat er die Luftfahrtverordnung (LFV) entsprechend angepasst, wie das BAZL mitteilt.

Im Nachgang zum tragischen Flugzeugunglück vom 4. August 2018 mit einer Junkers Ju-52 und auf Basis des Abschlussberichts der Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat das BAZL den Betrieb von historischen Luftfahrzeugen analysiert. Dies mit dem Ziel, insbesondere den Risiken besser Rechnung zu tragen, die mit Flügen mit historischen Luftfahrzeugen einhergehen können.

Der Bundesrat hat gestützt darauf die Luftfahrverordnung angepasst: Künftig werden kommerzielle Flüge mit Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie «Historisch» nicht mehr zulässig sein. Nichtgewerbsmässige Flüge sind für Vereinsmitglieder unter Einhaltung einer Karenzfrist von 30 Tagen weiterhin möglich. Ausserdem gilt neu eine Beförderungsbeschränkung. Es dürfen maximal neun Personen in einem entsprechenden Flugzeug fliegen, davon höchstens sechs Passagiere. Damit würden Passagierflüge auf ein Mass begrenzt, welches in der allgemeinen, nicht gewerbsmässigen Leichtaviatik üblich sei, teilt das BAZL weiter mit.

Zum Schutz der Flugpassagiere muss der Pilot zudem die Passagiere über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informieren. Damit werde sichergestellt, dass sich Passagiere vor einem Flug entscheiden könnten, ob sie die damit zusammenhängenden Risiken eingehen wollten oder nicht, so das BAZL. Die neuen Vorgaben für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen seien mit jenen anderer europäischen Länder vergleichbar. Sie treten am 1. Oktober 2022 in Kraft.  pd

In der Septemberausgabe von SkyNews.ch findet man einen Report über einen Rundflug mit einer Junkers F 13 Replica ab St.Gallen-Altenrhein. Sie wird vom Verein Junkers Luftverkehr operiert und kann maximal vier Mitglieder befördern.