Für BAZL ist auch „Mischnutzung“ von Kägiswil denkbar
23. September 2025: Der Anfang Jahr gestartete Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein Helikopterflugfeld (Projekt Rega) werde weitergeführt, teilt das BAZL heute mit. Angesichts der Dauer des Planungsprozesses wird der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) aber nochmals ein Baurecht für ein Jahr gewährt, was bedeutet, dass diese den Flugplatz bestimmt noch bis Ende September 2026 nutzen kann, wie das BAZL bestätigt. Als positives Zeichen für den möglichen Erhalt von Kägiswil als Ausbildungsstandort für Pilotinnen und Piloten ist zu werten, dass eine Mischnutzung durch Rega und Flächenflieger vom BAZL nicht kategorisch abgelehnt wird.
Im Frühjahr 2025 startete das BAZL den Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein Helikopterflugfeld für das Projekt der Rega. Dazu fand ein erstes SIL-Koordinationsgespräch mit den Beteiligten sowie Vertretern von Bund, Kanton und Gemeinde statt. Hingegen erscheine die Umnutzung des Flugplatzes in ein Flächenflugfeld, wie es die FGOW plant, zum heutigen Zeitpunkt ungewiss, so das BAZL. Gemäss Bundesverwaltungsgericht sind die Zustimmungen der Landeigentümer im Flugplatzperimeter eine unabdingbare Voraussetzung dafür. Diese konnte die FGOW bisher nicht erbringen. Das Urteil des Bundesgerichts in dieser Frage steht noch aus.
Damit das Projekt der Rega umgesetzt werden könnte, braucht es nebst der Anpassung des bestehenden SIL-Objektblatts auch eine Anpassung des SIL-Konzeptteils, so das BAZL. Die dazu erforderlichen Arbeiten werden fortgeführt. Dabei handelt es sich um einen längeren Planungsprozess. Ist dieser abgeschlossen, werden die betroffenen Stellen von Bund und Kanton angehört und die Bevölkerung in einem Mitwirkungsverfahren einbezogen. Der abschliessende Entscheid erfolgt durch den Bundesrat; dieser ist gegen Ende 2026 zu erwarten. Das Bundesamt für Rüstung Armasuisse hat als Grundeigentümer der FGOW im November 2024 ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt. Angesichts der absehbaren Zeitdauer des laufenden Planungsprozesses für das Projekt der Rega hat Armasuisse der FGOW nochmals ein Baurecht für ein Jahr eingeräumt. Damit bleibt die Fortführung des heutigen Flugbetriebes von Flugschulen und Fluggruppen für ein weiteres Jahr gesichert. In Kägiswil werden aktuell rund 10’000 bis 13’000 Flugbewegungen pro Jahr verzeichnet. Ungefähr 60 Prozent dieser Flugbewegungen entfallen auf die Grundschulung in einer der drei Flugschulen am Platz. pd / eb