Bücker-Absturz in Subingen aufgeklärt

11. Februar 2023: Der am 20. Juli 2021 im solothurnischen Subingen abgestürzte Bücker Jungmann HB-UVC geriet zuvor in eine Vrille. Gemäss dem nun erschienenen SUST-Bericht schaffte es der Pilot nicht, diese zu beenden und das Flugzeug abzufangen. In die Vrille geriet der Bücker, weil der an Demenz leidende Passagier den Doppeldecker zu diesem Zeitpunkt steuerte. Der Passagier kam ums Leben, der Pilot erlitt schwere Verletzungen.

Im kürzlich erschienenen Schlussbericht zu diesem Unfall hält die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST fest, dass der Passagier des Bücker Bü-131B Jungmann HB-UVC der frühere Eigentümer des Bückers war. Nachdem ihm aufgrund einer Gedächtnisstörung im März 2019 das „Medical“ entzogen wurde, rekurrierte er dagegen, aber erfolglos. Der Pilot ging gemäss SUST-Bericht aber davon aus, dass er im Frühjahr 2021 die medizinische Tauglichkeit wieder erlangt hatte.

Im Juli 2017 erwarb der Pilot den Jungmann HB-UVC, der frühere Besitzer blieb aber Halter und führte die Unterhaltsarbeiten am Bücker durch. Sie unternahmen viele gemeinsame Flüge, wobei vorerst nur der erfahrene frühere Besitzer fliegen durfte. Er hatte auch die Kunstflugberechtigung. Der am Unfalltag fliegende Pilot schloss die Umschulung auf dem Bücker Anfang Juli 2020 ab, verfügte aber über keine Ausbildung im Kunstflug.

Gemäss SUST-Bericht übergab der damals 43-jährige Pilot im Anflug auf den Flugplatz Langenthal dem Passagier das Steuer, um sich auf seinem Kniebrett und mit beiden Händen auf die Landung vorzubereiten. Dabei zog der vorne sitzende Passagier das Flugzeug hoch, bis es in Rückenlage in einen Strömungsabriss und anschliessend in eine Vrille geriet. Der Pilot wurde nach eigenen Aussagen zwar über die unerwartete vom Passagier geflogene Flugfigur überrascht, war jedoch aufgrund des Vertrauens, das er in seinen Passagier hatte, zumindest zu Beginn nicht sonderlich beunruhigt. Er war aber mit dem entsprechenden Ausleiteverfahren aus einer Vrille nicht vertraut, er wurde weder dafür ausgebildet noch führte er es selber je aus. So stürzte der Bücker zu Boden.

Die SUST führt den Unfall darauf zurück, dass der Pilot nicht in der Lage war die Vrille auszuleiten. Zum Unfall habe möglicherweise beigetragen, dass der Passagier an einer Erkrankung litt, welche die Führung eines Luftfahrzeuges beeinträchtigen könne, hält die SUST weiter fest. Hansjörg Bürgi

Zum SUST-Schlussbericht: HB-UVC