Neue EU-Regeln für Slots, Training und Fracht

19. Juli 2021: Am 1. August treten für die Schweizer Luftfahrt relevante neue EU-Regeln in Kraft. So wird der Spielraum bei den Slots vergrössert, das Evidence Based Training Programm gewinnt in der Ausbildung an Bedeutung und Fracht für EU-Destinationen wird bereits beim Verlad einer Risikoanalyse unterzogen. Dies hat der gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU beschlossen, wie das BAZL heute mitteilt.

Bislang haben Luftfahrtunternehmen ihr Anrecht auf  Slots auf europäischen Flughäfen verloren, wenn sie diese nicht zu mindestens 80 Prozent nutzten. Diese Regelung galt bis zur Corona-Pandemie. Die neue «EU-Slot-Verordnung» lässt gemäss der BAZL-Mitteilung den Luftfahrtunternehmen künftig mehr Spielraum bei der Nutzung dieser Zeitfenster für Starts und Landungen.

Bei der Flugsicherheit steht es Flugbetrieben in Zukunft frei, bisherige Trainings und Checks durch ein Ausbildungsprogramm (Evidence Based Training Program) zu ersetzen. Dieses Programm basiert auf Regeln der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Es habe zum Ziel, die Befähigung einer Pilotin oder eines Piloten unter Berücksichtigung einer Reihe von Kompetenzen zu entwickeln und zu beurteilen, statt die Leistung bei einzelnen Ereignissen oder Manövern zu messen, so das BAZL weiter.

Bei der Luftsicherheit werden Waren auf dem Luftweg in die EU neu bereits vor dem Verlad in ein Luftfahrzeug einer ersten Risikoanalyse unterzogen und nicht erst beim Ausladen an der Destination. Ausserdem übernimmt die Schweiz weitere Vorschriften zur Steigerung der Effizienz im Flugverkehrsmanagement (ATM) mit dem Ziel, die Präzision der Anflugrouten sowie die Pistensicherheit zu verbessern. Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 23. Juni genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. August 2021 in Kraft.  pd