Obergericht hat Zürcher Fluglotsen freigesprochen
19. Februar 2021: Das Obergericht des Kantons Zürich hat heute einen Flugverkehrsleiter, der sich für einen Vorfall am 22. August 2012 am Flughafen Zürich wegen Störung des öffentlichen Verkehrs verantworten musste, freigesprochen. Damit wird das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Bülach rückgängig gemacht. Mit seinem Urteil bestätige das Obergericht, dass der Flugverkehrsleiter weder fahrlässig noch mutwillig gehandelt habe, teilt Skyguide mit. Sie nimmt dieses Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis.
Am 22. August 2012 war es um 16.15 Uhr am Flughafen Zürich zu einer Annäherung zwischen einer auf der Piste 28 startenden Saab 2000 der Darwin Airline und dem einmotorigen Sportcruiser HB-WYC auf einem Trainingsflug gekommen. Bei diesem Vorfall kam es weder zu Sach- noch Personenschaden. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST eröffnete darauf eine Untersuchung und erstellte den Schlussbericht 2203. Dieser nahm die Zürcher Staatsanwaltschaft dann als Grundlage für ihre Anklage gegen den Flugverkehrsleiter. Achteinhalb Jahre nach dem Vorfall steht nun fest, dass der Flugloste sich richtig verhalten hat.
Die Luftfahrt in der Schweiz orientiere sich an international bewährter Praxis und wird internationaler Vorgaben entsprechend reguliert. Da gebe es einen Widerspruch zwischen diesen internationalen Bestimmungen und der Schweizer Gesetzeslage und Rechtsprechung, hält Skyguide fest. Diese Situation muss aus ihrer Sicht durch eine Änderung des Gesetzes gelöst werden. Im Rahmen dieser internationalen Orientierung sei die sogenannte Just Culture grundlegend für ein funktionierendes Meldewesen und für eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit in der Luftfahrt, so Skyguide weiter.
Eine Verurteilung hätte keinen Beitrag zur Verbesserung der Flugsicherheit geleistet, teilt Skyguide weiter mit. Ein solcher Trainingsflug wie damals wäre heute am Flughafen Zürich nicht mehr möglich. Skyguide sieht die Entflechtung des Mischverkehrs (Instrumenten-/Sicht-Flugregeln – IFR/VFR) auf dem Flughafen als eine der Massnahmen, um die Komplexität weiter zu reduzieren und die Sicherheitsmarge zu erhöhen, heisst es in ihrer Mitteilung weiter. hjb