Swiss-Kabinenpersonal lehnt GAV ab

21. Februar 2023: Nachdem sich die Gewerkschaft des Kabinenpersonals, die Kapers, mit Swiss Anfang Dezember 2022 auf die Eckpunkte eines neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) geeinigt hat, haben nun die Mitglieder diesen mit einer Mehrheit von 65 Prozent abgelehnt. Rund 90 Prozent der rund 2300 Beschäftigten nahmen an der Abstimmung teil. Damit bleibt der bisherige GAV bis mindestens Ende April 2024 in Kraft.

Nach der Einigung über einen neuen GAV mit den Piloten und dem Bodenpersonal, gab Swiss am 8. Dezember 2022 bekannt, dass sie sich auch mit Kapers auf die Eckpunkte für einen neuen GAV geeinigt habe. Per 1. Januar 2023 sollten demnach die Einstiegssaläre für Cabin Crew Members auf  4000 Franken erhöht, sämtliche Saläre um mindestens vier Prozent angehoben und die Planbarkeit des Soziallebens verbessert werden. Medienberichten zufolge haben nicht die jungen Flight Attendants, sondern vielmehr die langjährigen für das Nein gesorgt.

Wie der Kapers-Website entnommen werden kann, behält bei einer Ablehnung des neuen GAV grundsätzlich der GAV15 seine Gültigkeit. Er kann von beiden Parteien per 30. April 2023 mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten auf den 30. April 2024 gekündigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben alle heute gültigen Rechte und Pflichten (so auch die absolute Friedenspflicht) in Kraft. Arbeitskampfmassnahmen wären im Falle einer Kündigung des GAV15 frühestens im Mai 2024 möglich. Der GAV15 kann von beiden Parteien gekündigt werden, durch die Kapers ausschliesslich nach einer Abstimmung durch die Mitglieder

Ob es nun zu Nachverhandlungen kommen werde, lässt die Kapers offen. Es stehen jedoch sämtliche Vor- und Nachteile des GAV23 zur Disposition. Eine Ablehnung sei keine Garantie für Verbesserungen.Sicher sei auch, dass die verhandelten Salärerhöhungen, inklusive Inflationsausgleich (welcher auf den bereits erhöhten Salären basieren würde), nicht per 1.Januar 2023 nachbezahlt würden. Wichtig sei zu erwähnen, dass die Cabin Crew Members bei einem Nein – im Vergleich zu den Piloten – nicht in einem vertragslosen Zustand sein werden, hält Kapers auf ihrer Website weiter fest. hjb