Rega will Hauptsitz nach Kägiswil verlegen
18. Dezember 2025: Die Rega hat eigenen Angaben zufolge heute das Plangenehmigungsgesuch (Baugesuch) für ihren neuen Hauptsitz in Kägiswil (OW) beim BAZL eingereicht. Mit diesem Schritt treibe die Rega das Projekt planmässig voran und schaffe eine zentrale Voraussetzung für die weitere Entwicklung ihres zukünftigen Verwaltungs- und Wartungsstandorts, teilt sie weiter mit. Derweil ist das Umnutzungsverfahren der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW), die Kägiswil als zivilen Flugplatz erhalten will, immer noch beim BAZL pendent.
Der neue Hauptsitz der Rega soll beim Flugplatz Kägiswil realisiert werden und Platz für rund 200 Arbeitsplätze umfassen, darunter die nationale Luftrettungszentrale, die Verwaltungseinheiten der Rega, den Hauptsitz der Alpinen Rettung Schweiz sowie den technischen Unterhaltsbetrieb der Helikopterflotte. Da die Rega ihren heutigen Standort am Flughafen Zürich aufgrund des Baus der Umrollung der Piste 28 bis spätestens Ende 2030 verlassen muss, sei eine zügige Realisierung der neuen Infrastruktur notwendig. Der Standort in der Zentralschweiz biete die räumlichen, betrieblichen und aviatischen Voraussetzungen, um die langfristigen Anforderungen der Rega zu erfüllen, heisst es weiter. Noch nicht entschieden ist die Frage, wo künftig die drei Ambulanzjets der Rega und die dazugehörigen Verwaltungseinheiten ein neues Zuhause finden werden.
Damit die Rega ihren neuen Hauptsitz in Kägiswil bauen kann, muss der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil in ein ziviles Helikopterflugfeld umgewandelt werden. Dieses sogenannte Umnutzungsverfahren wird vom Bund koordiniert und ist noch nicht abgeschlossen. Die heutige Eingabe des Plangenehmigungsgesuchs zur Vorprüfung erfolge in Abstimmung mit diesen übergeordneten Arbeiten und markiere einen wichtigen Meilenstein für das Gesamtprojekt, teilt die Rega weiter mit. Nicht auf den gleichen Standpunkt stellt sich die FGOW: Nach einem Urteil des Bundesgerichts im vergangenen Oktober musste die FGOW innert zwei Monaten beim BAZL eine Eingabe mit den Unterschriften der betroffenen Landeigentümer machen. Wie die FGOW mitteilte, wurde diese Eingabe gemacht, jedoch ohne Unterschriften der Korporation Freiteil Sarnen, einer Landeigentümerin. Man sei nach wie vor überzeugt, dass man die Unterschriften für das Verfahren nicht brauche. Die FGOW-Eingabe ist beim BAZL pendent und die FGOW ist der Ansicht, dass kein anderes Umnutzungsverfahren gestartet werden kann, solange ihre Eingabe pendent ist. hjb / eb

















