F-35-Abstimmung vor Ablauf der Offerte unmöglich

24. August 2022: Das Verteidigungsdepartement (VBS) hat den Bundesrat heute darüber informiert, dass eine Abstimmung über die Initiative „Stopp F-35“ vor Auslaufen der Gültigkeit der Offerte für die 36 F-35A im März 2023 nicht möglich ist. Das VBS werde die Botschaft zur Initiative so rasch wie möglich ausarbeiten, müsse aber vor einer Fertigstellung die Parlamentsdebatte in der Herbstsession abwarten. Es wird also immer wahrscheinlicher, dass der F-35-Kaufvertrag nach der Herbstsession unterschrieben wird.

Das VBS werde die Botschaft zur Volksinitiative „Stopp F-35“ so rasch als möglich erarbeiten und dem Bundesrat unterbreiten, heisst es in der heutigen Medienmitteilung. Der geforderte Zeitplan der Initiantinnen und Initianten, die Volksabstimmung vor Auslaufen der Gültigkeit der Offerten im März 2023 abzuhalten, sei aber nicht möglich, so das VBS. Die Botschaft soll dem Parlament bis zur Wintersession überwiesen werden. Im September 2021 wurde die Volksinitiative «Gegen den F-35 (Stopp F-35)» lanciert. Sie wurde am 16. August 2022 eingereicht und am 24. August 2022 wurde das Zustandekommen der Initiative dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht. Die Initianten haben mit der Einreichung einen eigenen Fahrplan zur Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Parlament der Öffentlichkeit vorgelegt. Bei der Forderung, die Abstimmung im März 2023 durchzuführen, blieben Bundesrat und Parlament für die Erarbeitung und Behandlung der Botschaft zur Volksinitiative nur knapp mehr als ein Monat übrig.

Die Botschaft des Bundesrates zuhanden des Parlamentes könne nicht vollständig ausgearbeitet werden, bevor das Parlament seine Beratungen über den Verpflichtungskredit für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge im Rahmen der Armeebotschaft 2022 abgeschlossen habe, so das VBS. Je nach Entscheid des Parlaments seien die Auswirkungen der Volksinitiative unterschiedlich und das entsprechende Kapitel in der Botschaft zur Volksinitiative könne erst nach der parlamentarischen Beratung der Armeebotschaft 2022 redigiert werden. Deshalb hält das VBS fest: „Der geforderte Zeitplan kann auch bei Straffung der in der Bundesverwaltung üblichen Verfahren nicht eingehalten werden; dies, weil die Sorgfaltspflicht nicht gewahrt und somit eine seriöse Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Parlament nicht möglich wäre.“

Eidgenössische Volksinitiativen entfalten keine rechtliche Vorwirkung. Aus staatspolitischen Gründen könne es darum nicht angehen, ein Präjudiz zu schaffen und auf den Fahrplan des Initiativkomitees einzugehen, argumentiert das VBS und schreibt: „Der Bundesrat würde Hand bieten zu einer funktionswidrigen Verwendung des Instrumentes der Volksinitiative als faktisches Finanzreferendum. Dies hätte weitereichende Konsequenzen und widerspricht den Interessen der Eidgenossenschaft, staatspolitisch und rechtlich korrekt zu handeln. Mit dem alleinigen Start einer Unterschriftensammlung könnten von Bundesrat und Parlament in deren Kompetenz gefällte Entscheide ausgehebelt werden. Zudem würde quasi die Erwartung geweckt, dass künftig andere Initiativkomitees eine zeitlich bevorzugte Behandlung ihrer Initiative erhalten.“

Bereits Mitte Mai 2022 hat der Bundesrat festgehalten, dass die Beschaffungsverträge nach Annahme der Verpflichtungskredite durch das Parlament unterzeichnet werden sollen. Werden die Beschaffungsverträge nicht bis Ende März 2023 unterzeichnet, sind Nachverhandlungen erforderlich, um die Gültigkeit der Offerte zu verlängern. Dies kann aufgrund von Inflation und gestiegener Nachfrage nicht zu den festgelegten Preisen erfolgen. Ausserdem wird die Auslieferung der neuen Kampfflugzeuge angesichts der verschiedenen Bestellungen mit grosser Wahrscheinlichkeit verzögert: Finnland hat am 10. Dezember 2021 den Kauf von 64 F-35A beschlossen, Deutschland will bis zu 35 Stück beschaffen und auch Kanada hat entschieden, 88 F-35A zu beschaffen. Eine Verzögerung der Beschaffung hätte schwere sicherheitspolitische Folgen. Ab 2030 wäre die Bevölkerung nicht mehr vor Bedrohungen und Gefahren aus der Luft geschützt. pd www.vbs.admin.ch