SIL Dübendorf: Herausforderungen für FDAG

Die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) hat als künftige Betreiberin des Zivilflugplatzes in Dübendorf am 21. Februar über ihre nächsten Absichten und Herausforderungen informiert: Geschäftsleiter Urs Brütsch erwähnte, dass sich auch die FDAG an der Vernehmlassung zum sich derzeit in der öffentlichen Auflage befindlichen Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) beteiligen werde.

Die heutige Länge der Dübendorfer Piste beträgt rund 2500 Meter. Der Zürcher Regierungsrat möchte aber im Richtplan eine Piste von nur 1800 Meter eintragen lassen. Dagegen wehrt sich die FDAG, weil so Langstreckenbusinessjets nicht vollbeladen starten könnten. Am Beispiel einer Gulfstream 550 zeigte Urs Brütsch, dass diese auf einer 1800 Meter verkürzten Piste eine Reichweiteneinbusse von über 2000 Kilometer erleiden würde. Deshalb beantragt die FDAG die Piste auf nur 2176 Meter zu verkürzen. Ein Rückbau der Piste wird sowieso nicht erfolgen, die Verkürzung geschieht durch das Platzieren der Pistenschwellen. Können die Businessjets die gesamte Piste für den Start nutzen steigen sie auch höher über Gebäude im jeweiligen Abflugsektor.

 

Mit den Betriebszeiten an den Werktagen, von 6.30 Uhr bis 22 Uhr, ist die FDAG einverstanden. Dagegen wird sie darauf hinwirken, dass Ausnahmen bei den restriktiven Betriebszeiten am Wochenende möglich werden. An Samstagen soll der Flugplatz von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet sein, an Sonntagen gar nur von 11 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. «Den Flughafen wegen einer Betriebsstunde am Sonntag morgen hochfahren, macht wirtschaftlich keinen Sinn», sagte Urs Brütsch. Deshalb müssten dort Ausnahmen möglich sein, auch um die Bedürfnisse der Business Aviation an Wochenenden abzudecken.

 

Eine andere Herausforderung bilden zwei eingedolte Bäche, welche derzeit unter dem heutigen Dübendorfer Flugplatzgelände hindurchfliessen. Gemäss Zürcher Gewässerschutzgesetz sollten sie so weit als möglich revitalisiert, also freigelegt werden. Der eine fliesst direkt unter dem geplanten neuen Apron der FDAG hindurch, der andere nördlich der Piste. Ein Projekt der FDAG sieht nun vor, den einen Bach um die neuen Flugplatzgebäude herum zu führen. Für den anderen hoffe man auf eine Ausnahmebewilligung, um ihn nicht offen führen zu müssen, sagte Urs Brütsch.

 

Direktbeteiligte wie die FDAG haben für ihre Eingaben zum SIL-Objektblatt bis am 24. Mai Zeit. Die Festsetzung des SIL Dübendorf wird dann bis Ende 2019 erwartet. Anschliessend können das entsprechende Betriebsreglement, das Plangenehmigungsverfahren und die Betriebsbewilligung ausgearbeitet werden, die gegen Ende 2020 erwartet werden. Gegen diese Beschlüsse sind dann Einsprachen möglich. Die FDAG geht von einem zweijährigen Beschwerdeverfahren aus – was eher optimistisch anmutet – so dass 2023 mit dem Bau des neuen Zivilflugplatzes Dübendorf begonnen werden könnte. Die Betriebsaufnahme könnte so frühestens 2024 erfolgen. Hansjörg Bürgi

SIL Dübendorf-Entwurf-Objektblatt-012019