EFK sieht Sparpotenzial bei BAZL-Flugzeugpark
20. Mai 2025: Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Einhaltung der Flugdienstordnung im UVEK überprüft und dabei keine wesentlichen Mängel festgestellt. Allerdings, so der gestern veröffentlichte EFK-Bericht, sei die Auslastung der Flotte der Bundesflugzeug sehr tief. Je Luftfahrzeug wurde für die vier Flugzeuge und drei Helikopter der BAZL- / SUST-Flotte 2023 nämlich nur eine Auslastung von durchschnittlich 2,6 Flugstunden pro Woche erreicht. Im Sinne möglicher Einsparungen schläft die EFK eine Reduktion der Flotte und Mietlösungen für einzelne Fluggeräte vor.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) betreiben den Flugdienst des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für Dienstflüge mit einem eigenen Luftfahrzeugpark – nicht zu verwechseln mit dem Lufttransportdienst des Bundes (LTDB), der durch die Luftwaffe betrieben wird. Zu den Aufgaben dieser UVEK-Flugzeuge und Helikopter gehören Flüge zur Abnahme von Prüfungen, Arbeitsflüge, Dienstreiseflüge oder im Falle der SUST das rasche Erreichen von Unfallstellen. Ebenso werden die UVEK-Flugzeuge für den Kompetenzerhalt der eigenen Piloten genutzt. Der Flugbetrieb der aus vier Flugzeugen und drei Helikoptern bestehenden Flotte hat 2023 Kosten von rund 3,5 Millionen Franken verursacht. Bei einer Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt.
Die UVEK-Flotte umfasst heute folgende Flugzeuge und Helikopter:
PC-12 / 47E HB-FWA
SR22 HB-KMO
SR22 HB-KMP
DA42 NG HB-LZH
AW109SP HB-ZSI
AS350 B3 HB-ZSN
AS350 B3 HB-ZSO (im Dienst der SUST)
Total haben diese sieben Luftfahrzeuge im Jahr 2023 961 Flugstunden geleistet, etwas mehr waren es 2022 mit total 1292 Flugstunden. Für das Jahr Jahr 2023 errechnete die EFK nur 2,6 wöchentliche Flugstunden für diese Flotte, 2022 waren es noch 3,6 Flugstunden. Die meisten der sieben Luftfahrzeuge waren pro Jahr zwischen 100 und 200 Stunden in der Luft. Während der PC-12 HB-FWA mit 258,2 Flugstunden im Jahr 2022 noch Spitzenreiter in der Flotte war, flog er 2023 nur noch 127,8 Stunden, dafür verantwortlich war aber ein Triebwerksschaden, der den Betrieb ab Juli 2023 für längere Zeit verunmöglichte. Auch bei einem Helikopter führte ein technisches Problem zu längeren Standzeiten.
Für die Pilotinnen und Piloten des UVEK-Flugdienstes gelten gemäss internem Flugbetriebshandbuch Mindestvorgaben von 50 Flugstunden pro Kategorie (Flugzeuge oder Helikopter) und 30 Flugstunden pro zugeteiltes Fluggerät. Laut EFK-Analyse, haben 2023 nicht alle Piloten im UVEK die internen Vorgaben betreffend Mindestflugstunden erfüllt. Die internen Vorgaben wurden 2024 verschärft, so dass Pilotinnen und Piloten im UVEK-Flugdienst heute neun Flugstunden in den letzten drei Monaten nachweisen müssen. Soweit möglich, sei die Anzahl Flugzeugtypen, auf welchen UVEK Pilotinnen und Piloten Flugdienst leisten, reduziert worden, um die Mindestvorgaben besser einhalten zu können.
Die EFK stellt in ihrem Bericht die Wirtschaftlichkeit eines eigenen Helikopters für die SUST in Frage. 2023 war dieser rund 90 Stunden in der Luft, 2022 rund 124 Stunden. Im EFK-Bericht ist unter anderem die Rede davon, dass für bestimmt dringliche Fälle mit erheblichen Kosteneinsparungen auf Mittel der Luftwaffe, von privaten Anbietern oder einen künftigen Polizeihelikopterverbund zurückgegriffen werden könnte. Auch eine Übernahme des PC-12 durch die Armasuisse, die bereits einen PC-12 betreibt, stehe zur Diskussion, so die EFK. In einer Stellungnahme zum EFK-Bericht hält das BAZL fest, dass bereits mit der Definition von Massnahmen zur Umsetzung der EFK-Empfehlungen begonnen worden sei. Auch die SUST betont in ihrer Stellungnahme, dass sie die Grundaussagen des EFK-Berichts vollumfänglich teile. Gleichzeitig hat die SUST darauf hingewiesen, dass die Untersuchung der EFK den Besonderheiten der SUST-Bedürfnisse und dem kleinen, kaum vorhandenen Markt für geeignete, rund um die Uhr verfügbaren Einsatzmitteln nicht in der erforderlichen Tiefe Rechnung trage. Eugen Bürgler